Vielleicht kommt eine der folgenden Fördermöglichkeiten für dich infrage
Je nach deiner beruflichen und persönlichen Situation kann deine Hypnoseausbildung möglicherweise ganz oder teilweise gefördert werden.
Welche Förderung für dich infrage kommt und ob deine gewünschte Hypnoseausbildung im konkreten Fall förderfähig ist, entscheidet der jeweilige Förderträger.
Hier findest du einige Fördermöglichkeiten, die du prüfen kannst.
KOMPASS – Förderung für Solo-Selbstständige
Wenn du bereits solo-selbstständig bist und die Hypnoseausbildung für deine berufliche Weiterentwicklung nutzen möchtest, kann das ESF-Plus-Programm KOMPASS für dich infrage kommen.
KOMPASS unterstützt Solo-Selbstständige bei individuell ausgewählten beruflichen Weiterbildungen und Qualifizierungen. Gefördert werden können unter anderem berufsspezifische fachliche Kompetenzen, methodisches Wissen sowie weitere Kompetenzen, die für deine selbstständige Tätigkeit relevant sind.
Über KOMPASS können 90 % der Qualifizierungskosten erstattet werden – bis zu einem maximalen Zuschuss von 4.500 Euro.
Grundsätzlich richtet sich das Programm an Solo-Selbstständige, die
- seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind,
- ihre Selbstständigkeit im Haupterwerb betreiben,
- ihren Wohnsitz und ihre Tätigkeit in Deutschland haben und
- maximal ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden beschäftigen.
Die Weiterbildung muss mindestens 20 Stunden umfassen und innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden. Eine Förderung kann einmal innerhalb von zwölf Monaten genutzt werden.
Wichtig ist die Reihenfolge:
Wende dich vor deiner verbindlichen Anmeldung zur Hypnoseausbildung an eine KOMPASS-Anlaufstelle um die zwingende erforderliche Beratung zu absolvieren.
In einem kostenlosen Erstberatungsgespräch wird geprüft, ob du die persönlichen Voraussetzungen erfüllst und ob die gewünschte Weiterbildung zu deinem individuellen beruflichen Weiterbildungsbedarf passt. Die Anlaufstelle unterstützt dich anschließend auch beim weiteren Förderverfahren.
Eine vorherige Zertifizierung meiner Hypnoseausbildung durch KOMPASS gibt es nicht – KOMPASS zertifiziert grundsätzlich keine einzelnen Weiterbildungsangebote. Ob die gewünschte Ausbildung in deinem konkreten Fall gefördert werden kann, wird individuell im Rahmen der Beratung geprüft.
→ Offizielle Informationen zu KOMPASS und den KOMPASS-Anlaufstellen
Weiterbildungsstipendium
Wenn du eine Berufsausbildung besonders erfolgreich abgeschlossen hast, kann das Weiterbildungsstipendium für dich infrage kommen.
Das Programm unterstützt junge berufliche Talente nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung bei ihrer weiteren beruflichen Qualifizierung.
Gefördert werden unter anderem
- fachbezogene berufliche Weiterbildungen,
- fachübergreifende Weiterbildungen und
- Seminare zum Erwerb zusätzlicher beruflicher und sozialer Kompetenzen.
Im Förderzeitraum können Zuschüsse von insgesamt bis zu 9.135 Euro für förderfähige Weiterbildungen genutzt werden. Pro Fördermaßnahme beträgt der Eigenanteil grundsätzlich 10 %.
Ob deine gewünschte Hypnoseausbildung als förderfähige Weiterbildung anerkannt werden kann, klärst du mit deiner zuständigen Stipendienbetreuung.
Auch hier gilt:
Die Förderung einer Weiterbildung muss vor Beginn der Maßnahme beantragt werden.
→ Offizielle Informationen zum Weiterbildungsstipendium
Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD)
Wenn du Soldatin oder Soldat bist oder aufgrund deiner Dienstzeit Anspruch auf Leistungen des Berufsförderungsdienstes hast, kann eine Förderung deiner beruflichen Weiterbildung über den BFD infrage kommen.
Der Berufsförderungsdienst unterstützt anspruchsberechtigte Soldatinnen und Soldaten bei ihrer beruflichen Qualifizierung und der Eingliederung in das zivile Erwerbsleben.
Neben eigenen Bildungsmaßnahmen des BFD können im Einzelfall auch externe berufliche Bildungsmaßnahmen bei privaten oder öffentlichen Bildungseinrichtungen gefördert werden.
Ob deine gewünschte Hypnoseausbildung zu deinem individuellen beruflichen Ziel und den Voraussetzungen für eine Förderung passt, klärst du vor der Buchung mit deiner BFD-Beratung.
→ Offizielle Informationen zum Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG – individuelle berufliche Weiterbildung
Wenn du in Sachsen-Anhalt lebst und eine berufliche Weiterbildung planst, kann das Landesprogramm Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG für dich infrage kommen.
Gefördert werden individuelle berufsbezogene Weiterbildungen von Privatpersonen – beispielsweise Seminare und andere Qualifizierungsmaßnahmen.
Die Förderung kann bis zu 90 Prozent der anerkannten Ausgaben, maximal 25.000 Euro, betragen.
Für 2026 gilt eine Einkommensgrenze von 77.400 Euro.
Ob deine gewünschte Hypnoseausbildung in deinem konkreten Fall als förderfähige berufliche Weiterbildung anerkannt wird, prüft die Investitionsbank Sachsen-Anhalt im Rahmen des Antrags.
→ Offizielle Informationen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Bildungsscheck 2.0 Nordrhein-Westfalen
Wenn du in Nordrhein-Westfalen wohnst, kann der Bildungsscheck 2.0 für deine berufliche Weiterbildung infrage kommen.
Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungen, mit denen du deine beruflichen Kompetenzen erweiterst.
Die Förderung beträgt 50 Prozent der Kursgebühren, maximal 500 Euro und kann einmal pro Kalenderjahr genutzt werden.
Voraussetzung ist unter anderem ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 50.000 Euro bei Einzelveranlagung beziehungsweise 100.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung.
Die geplante Weiterbildung muss spätestens einen Tag vor Beginn im digitalen Antragsverfahren angemeldet werden.
Ob deine gewünschte Hypnoseausbildung förderfähig ist, wird im Rahmen des Antrags geprüft.
→ Offizielle Informationen zum Bildungsscheck 2.0 Nordrhein-Westfalen
Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS
Wenn du in Hamburg lebst oder arbeitest, kann je nach deiner beruflichen Situation der Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS für dich infrage kommen.
Das Programm unterstützt unter bestimmten Voraussetzungen Beschäftigte und Selbstständige bei beruflich relevanten Weiterbildungen.
Der reguläre Zuschuss beträgt 40 Prozent der Lehrgangskosten:
- bei Lehrgangskosten bis 2.499 Euro maximal 750 Euro,
- bei Lehrgangskosten ab 2.500 Euro maximal 1.000 Euro.
Für bestimmte Personengruppen können höhere Fördersätze gelten.
Die Weiterbildung muss mindestens acht Stunden umfassen. Der Antrag sollte spätestens vier Wochen vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden.
Ob die konkrete Weiterbildung und der Bildungsanbieter die Fördervoraussetzungen erfüllen, wird im Rahmen der Antragstellung geprüft.
Für Solo-Selbstständige weist der Hamburger Weiterbildungsbonus darauf hin, dass zunächst die KOMPASS-Förderung geprüft werden sollte.
→ Offizielle Informationen zum Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS
Die Förderprogramme richten sich an unterschiedliche Personengruppen und haben unterschiedliche Voraussetzungen.
Wenn eine der genannten Fördermöglichkeiten zu deiner Situation passen könnte, kläre deshalb am besten vor deiner verbindlichen Buchung mit der zuständigen Stelle, ob deine gewünschte Hypnoseausbildung gefördert werden kann.
Für die Prüfung stelle ich dir gern die benötigten Informationen zu deiner gewünschten Ausbildung zur Verfügung – zum Beispiel zu
Ausbildungsinhalten, Ausbildungsumfang, Terminen, Kosten. u.s.w.
So kannst du mit dem jeweiligen Förderträger klären, ob und in welchem Umfang eine Förderung für dich möglich ist.
Du brauchst ein Angebot oder Informationen zu deiner Hypnoseausbildung für die Prüfung deiner Förderung?
Dann melde dich einfach bei mir.
Stand der Infos auf dieser Seite: 08.09.2026; es gelten die Informationen auf den Seiten des jeweiligen Förderprogramms

